Bade- und Flussregeln

Die Bade- und Flussregeln der SLRG – sehr zu beherzigen, auch an der Reuss:

1. Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein.
2. Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
3. Boote nicht zusammenbinden - sie sind nicht mehr manövrierfähig.
4. Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt zuerst erkundet werden.
5. In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
6. Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, um so kürzer der Aufenthalt im Wasser.