Bern: Haie in der Aare

"Die Kantonspolizei Bern teilt mit, dass in den Fliess­gewässern des Kantons Bern garantiert keine Gefahr durch Haifische besteht."

Die Schilder wurden im Sommer 2014 im Rahmen einer nationalen Präventionskampagne an mehreren Flüssen der Schweiz aufgestellt. Bootsführer und Fluss-Schwimmer sollen auf Gefahren aufmerksam gemacht werden, so sind auch die Fluss-Regeln der SLRG aufgeführt:

• Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein
• Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden
• Boote nicht zusammenbinden – sie sind nicht mehr manövrierfähig
• Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt erkundet werden
• In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer
• Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen – je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser
• Halten Sie Distanz zum Schiffverkehr, zu Wehren und Brückenpfeilern
• Schwimmen Sie niemals im Bereich von Hafenanlagen und Schifffahrtsrinnen. Schwimmer werden dort leicht übersehen und begeben sich in Lebensgefahr
• Springen Sie nicht von Brücken. Die Wassertiefe ist oft nicht ausreichend, um ein Aufprallen auf den Grund zu verhindern
• Nehmen Sie in offene Gewässer auch als guter Schwimmer immer eine gut sichtbare Schwimmhilfe mit und/oder tragen Sie eine leuchtfarbene Badekappe
• Machen Sie sich mit dem entsprechenden Gewässerabschnitt vertraut und unterschätzen Sie niemals die Strömungsgeschwindigkeit
• Begeben Sie sich nie in den Bereich von Wasserwalzen. Selbst gute Schwimmer können sich aus der Sogwirkung nicht mehr aus eigener Kraft befreien
• Lassen Sie Kinder in Ufernähe niemals unbeaufsichtigt und sorgen Sie dafür, dass diese Schwimmhilfen tragen
• Auch wenn Sie Ihren Hund noch so lieben, retten Sie ihn nicht aus einer allfälligen Notlage. Sie begeben sich dadurch nur selber in Gefahr und in der Regel können sich Tiere selber aus ihrer misslichen Lage befreien.