Sicherheit beim Baden und Schwimmen |
Gemäss der Ertrinkungsstatistik der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG zählt die Schweiz im Zehnjahresschnitt 47 Ertrinkungstote pro Jahr. Das sind weitaus weniger als z.B. im Strassenverkehr. Nichtsdestotrotz wird viel an Energie und Arbeitsstunden in die Verhütung von Unfällen beim Baden und Schwimmen gesteckt. In gebührenpflichtigen Badeanlagen arbeitet Aufsichtspersonal, das neben dem Rettungsschwimmerbrevet eine Ausbildung im Bereich der Ersten Hilfe und der Herzmassage vorweisen kann. Einige Gemeinden (darunter die Stadt Zürich) schult ihr Personal darüber hinaus. Scheinbar sinnlos stehen die Badeangestellten am See- oder Beckenrand, ohne dass etwas passiert. Weniger auffällig als früher, als noch die Trillerpfeifen üblich waren, sind sie aber präventiv tätig. Sie sorgen dafür, dass sich die Cracks vom Sprungturm nicht auf die Köpfe anderer springen und dass der Schwimmbetrieb "in geordneten Bahnen" verläuft. Und manch verlorengegangener Knirps in Pampers wird noch auf der Badeleiter vor dem tiefen Wasser gerettet. Einzelne Bäder sind dazu übergegangen, die Badeaufsicht mit elektronischen Ertrinkungserkennungssystemen zu ergänzen. Bewegt sich ein Körper über längere Zeit nicht, wird ein "stiller" Alarm ausgelöst, der z.B. auf das Handy der Badeangestellten geleitet wird. Personaleinsparungen haben dazu geführt, dass in den meisten Bädern keine permanente Badeaufsicht mehr möglich ist. Fühlen Sie sich mal nicht besonders sicher, wollen das Schwimmen aber nicht auf einen anderen Tag verlegen, melden Sie sich bitte vorher beim Personal des Schwimmbades, damit eine Aufsicht gewährleistet ist. Auf den Seen ist die innere Uferzone bis 150 m vom Ufer entfernt für Schwimmer und Badende vorgesehen. Dort geniessen sie gewisse Vorrechte. Luftmatratzen und andere Badehilfsmittel sind nur in diesem Bereich erlaubt. Schauen Sie bezüglich Vorsichtsmassnahmen auch mal rein bei der Website der Zürcher Seepolizei (71). Ertrinkende werden manchmal zwar gesehen, aber die lebensbedrohende Situation wird nicht erkannt. Ertrinkende Personen machen selten durch Schreien und Winken auf sich aufmerksam! Selten sind sie fähig, um Hilfe zu rufen oder zu Winken. Atmung und Armbewegungen sind stark eingeschränkt. So kann es zum "lautlosen Ertrinken" kommen. › Online-Artikel: Anzeichen des Ertrinkens erkennen - Leben retten |
Baden mit KindernDer Tod durch Ertrinken ist – nach Verkehrsunfällen – der zweithäufigste Unfalltod bei Kindern bis zu einem Alter von 15 Jahren.(89) Denken Sie daran, dass in den Schwimmbädern keine permanente Badeaufsicht besteht. Das gilt besonders für die Plansch- und Nichtschwimmerbecken. Vermehrt gehen die Badbetreiber dazu über, unbegleiteten Kindern den Zutritt zu verwehren. Im Schwimmbad liegt die Aufsichtspflicht zu 100 Prozent bei den Eltern – ihr Blick sollte auf den schwimmunkundigen Zöglingen kleben, und auf keinen Fall auf Handy-Displays. |
Jugendliche sehen es ja nicht so gerne: Das Bildsymbol, das ihnen das seitliche Reinspringen ins Schwimmbecken untersagt. Sie reagieren aber in der Regel verständig, wenn ihnen das Badepersonal vor Augen führt, dass ältere und unsichere Schwimmerinnen und Schwimmer sich eben in der Nähe des Beckenrands sicherer fühlen. Eine Badi ist halt für alle da ... |
Wertsachen im SchwimmbadNehmen Sie keine wertvollen Sachen in die Badi! In vielen Schwimmbädern wird erfahrungsgemäss entwendet, was nicht niet- und nagelfest war. Kaum kein Bad bleibt vor den Langfingern verschont. Und selbst der Fünfliber für das Glacé Ihres Sprösslings ist unter dem Badetuch nicht sicher. Fragen Sie den Bademeister, ob die Garderobenkästen aufbruchsicher sind. Und schliessen Sie das Velo vor dem Bad gut ab. |
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